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20.02.2026

„Teilhabe ist Menschenrecht“

Mit der bundesweiten Kampagne "Teilhabe ist Menschenrecht" setzt die Bundesvereinigung Lebenshilfe ein deutliches politisches Signal gegen drohende Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe. Die heute startenden Kampagne zeigt, wie wichtig die Eingliederungshilfe für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf ist. Die Lebenshilfe im Kreis Kleve unterstützt die Kampagne und ruft Politik, Zivilgesellschaft und Betroffene dazu auf, gemeinsam für die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung einzutreten.

Eine Gesellschaft, die Teilhabe infrage stellt, stellt ihre eigenen Werte infrage. Eine inklusive Gesellschaft schützt die Schwächsten.

Jörg Kador
Vorstand

Im Zentrum der Kampagne steht eine klare Botschaft: Leistungen der Eingliederungshilfe sind keine freiwillige Sozialleistung, sondern Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben – und damit Ausdruck eines Menschenrechts. 

Auslöser der Kampagne sind politische Debatten über steigende Kosten der Eingliederungshilfe und mögliche Einsparungen.  Die Kommunen klagen immer lauter über leere Kassen – fast täglich kommen neue Sparvorschläge. Seit auch Bundeskanzler Merz die Kosten der Eingliederungshilfe kritisiert hat, wächst die Angst bei Menschen mit Behinderung und ihren Familien.

Eingliederungshilfe entscheidet darüber, ob Menschen ausgegrenzt werden – oder mitten in der Gesellschaft leben

Stephan R. Brockschmidt
Vorstand

Eine gezielte Förderung in Frühförderstellen und ein selbstverständliches Miteinander in inklusiven Kindertageseinrichtungen stellen wichtige Weichen für ganze Lebenswege. Schulbegleitung ermöglicht Kindern mit Behinderung erst den Schulbesuch. Ambulante Unterstützung sichert selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen Wohnung. Spezialisierte Wohnformen verhindern die Verlagerung in Pflegeheime. Assistenz schafft soziale Teilhabe – durch Freizeit, Mobilität und echte gesellschaftliche Teilnahme.

„Teilhabe ist kein Luxus, den man sich in guten Zeiten leistet“, so die Vorstände der Lebenshilfe im Kreis Kleve. „Sie ist ein Menschenrecht, das auch in finanziell schwierigen Zeiten uneingeschränkt gelten muss.“

Spendenkonto: Lebenshilfe im Kreis Kleve e.V., IBAN: DE96 3206 1384 0103 6310 17, BIC: GENODED1GDL

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