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Beratung & Rechte

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Fast jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet zu beraten. Ob Krankenkasse, Jugendamt, Agentur für Arbeit oder die Träger der Eingliederungshilfe – überall gilt: Beratungsansprüche bestehen, oft sogar einklagbar. Nur ist dieser Anspruch wenig bekannt, und das Sozialrecht bleibt unübersichtlich.

Drei Beispiele: Krankenkassen müssen aktiv über Reha-Leistungen informieren, nicht nur abrechnen. Jugendämter setzen seit 2024 Verfahrenslotsen ein, die kostenlos durch den Antragsprozess für Eingliederungshilfe führen. Und die EUTB berät unabhängig von Behörden und kostenlos – oft durch Menschen mit eigener Behinderungserfahrung.

Die Lebenshilfe NRW hat diese und weitere Angebote übersichtlich zusammengestellt: welcher Anspruch besteht, wer zuständig ist, wo die richtige Anlaufstelle liegt. Auch in Leichter Sprache.

Spendenkonto: Lebenshilfe im Kreis Kleve e.V., IBAN: DE96 3206 1384 0103 6310 17, BIC: GENODED1GDL

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