Beratung & Rechte
Fast jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet zu beraten. Ob Krankenkasse, Jugendamt, Agentur für Arbeit oder die Träger der Eingliederungshilfe – überall gilt: Beratungsansprüche bestehen, oft sogar einklagbar. Nur ist dieser Anspruch wenig bekannt, und das Sozialrecht bleibt unübersichtlich.
Drei Beispiele: Krankenkassen müssen aktiv über Reha-Leistungen informieren, nicht nur abrechnen. Jugendämter setzen seit 2024 Verfahrenslotsen ein, die kostenlos durch den Antragsprozess für Eingliederungshilfe führen. Und die EUTB berät unabhängig von Behörden und kostenlos – oft durch Menschen mit eigener Behinderungserfahrung.
Die Lebenshilfe NRW hat diese und weitere Angebote übersichtlich zusammengestellt: welcher Anspruch besteht, wer zuständig ist, wo die richtige Anlaufstelle liegt. Auch in Leichter Sprache.